Allgemeine Geschäftsbedingungen (Handwerksleistungen)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen der Firma FischerNetz (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur akzeptiert, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (schriftlich oder elektronisch).
2.3 Leistungsumfang, Preise, Termine und Ausführung sind im Angebot bzw. Auftragsbestätigung festgelegt.
2.4 Angebote sind grundsätzlich individuell kalkuliert und nicht an Dritte oder Unbeteiligte weiterzugeben.
3. Leistungen und Ausführung
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung angegebenen Handwerksleistungen.
3.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Änderungsvereinbarung. Kann sich dadurch der Preis oder der Zeitrahmen ändern, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren.
3.3 Der Auftragnehmer führt seine Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften aus.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern gesetzlich anwendbar.
4.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
4.3 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen.
4.4 Bei nicht fristgerechter Zahlung oder berechtigter Beanstandung der Zahlungsfähigkeit kann der Auftragnehmer weitere Leistungen oder Lieferungen verweigern.
5. Liefer-/Ausführungszeiten
5.1 Vereinbarte Termine sind, soweit nicht anders vereinbart, ca.-Termine.
5.2 Der Auftragnehmer bemüht sich um Einhaltung, übernimmt aber keine Haftung für Verzögerungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (Wetter, behördliche Verzögerungen usw.).
5.3 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber ggf. nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist Schadensersatz verlangen – jedoch nur in dem Umfang, wie gesetzlich zulässig.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Einsatzstätte zum vereinbarten Termin frei und gefahrlos zugänglich ist und die für die Durchführung der beauftragten Arbeiten erforderlichen technischen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen.
6.2 Verspätungen, Planänderungen oder Zugangsbehinderungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können zusätzliche Kosten und Verzögerungen verursachen, die der Auftraggeber übernimmt.
6.3 Soweit nicht die Prüfung, Reparatur, Aktualisierung oder Wiederherstellung der betreffenden Komponente selbst Gegenstand des Auftrags ist, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass vorhandene Geräte, Anlagen und Systeme in einem betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand sind. Hierzu gehört insbesondere, dass erforderliche und vom Hersteller bereitgestellte sicherheits- oder funktionsrelevante Updates, Firmwarestände und Softwareaktualisierungen installiert sind, soweit deren Installation dem Auftraggeber möglich und zumutbar ist.
6.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Anlagen, Verteiler, Wechselrichter, Speicher, Netzwerkkomponenten, Steuerungen und sonstigen Geräte frei zugänglich sind. Erforderliche Zugangsdaten, Administratorrechte, Herstellerkonten, Freigaben, Lizenzen, Dokumentationen, Schaltpläne und sonstige Informationen sind rechtzeitig bereitzuhalten, soweit diese für die Leistungserbringung erforderlich sind.
6.4 Soweit für Konfiguration, Diagnose, Inbetriebnahme, Aktualisierung oder Prüfung erforderlich, hat der Auftraggeber einen funktionsfähigen Internet-, LAN- oder WLAN-Zugang sowie die für die Arbeiten erforderliche Stromversorgung zur Verfügung zu stellen.
6.5 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Störungen, Vorschäden, Veränderungen, Fremdeingriffe, abweichende Konfigurationen sowie über nachträglich eingebaute oder angebundene Geräte und Systeme Dritter zu informieren.
6.6 Vor Arbeiten an Systemen, auf denen Daten, Konfigurationen oder individuelle Einstellungen gespeichert sind, hat der Auftraggeber, soweit technisch möglich und zumutbar, eine aktuelle Datensicherung beziehungsweise Sicherung der vorhandenen Konfiguration vorzunehmen.
6.7 Können Leistungen aufgrund fehlender oder vom Auftraggeber zu vertretender Voraussetzungen nicht, nicht vollständig oder nur mit zusätzlichem Aufwand erbracht werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierdurch verursachten erforderlichen und angemessenen Mehraufwand nach den vereinbarten, hilfsweise nach den üblichen Vergütungssätzen abzurechnen. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Fehlersuche oder Arbeiten, die aufgrund fehlender Zugänge, Zugangsdaten, erforderlicher Freigaben, nicht betriebsbereiter Fremdsysteme oder vom Auftraggeber zu vertretender technischer Voraussetzungen erforderlich werden.
6a. Energie- und Betriebskosten bei Prüfung und Inbetriebnahme
6a.1 Die für Montage, Prüfung, Fehlersuche, Konfiguration, Inbetriebnahme und Funktionskontrolle erforderliche elektrische Energie wird, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, vom Auftraggeber am Einsatzort auf dessen Kosten bereitgestellt.
6a.2 Dies umfasst insbesondere technisch erforderliche Testläufe sowie Lade- und Entladevorgänge von Batteriespeichern, Prüfungen von Wechselrichtern, Heiz-, Lade- oder Energiemanagementsystemen und sonstige für die Inbetriebnahme oder Diagnose erforderliche Betriebszustände.
6a.3 Energieverbräuche und hieraus entstehende Kosten, die auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder auf nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen beruhen, trägt der Auftraggeber. Hierzu zählen insbesondere Fehlfunktionen oder Verzögerungen aufgrund von Fremdgeräten, vom Auftraggeber vorgenommenen Veränderungen, unzureichender Netzwerk- oder Internetverbindungen, Vorgaben oder Maßnahmen des Netzbetreibers sowie Störungen von Hersteller-, Cloud- oder Drittanbietersystemen.
6a.4 Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers wegen nachweisbarer zusätzlicher Energiekosten, die unmittelbar auf einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, bleiben nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB unberührt.
7. Abnahme und Mängelhaftung
7.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit der Leistung eine Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2 Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auffordern. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt die Abnahmewirkung nach vorstehendem Absatz nur ein, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das Werk als abgenommen gilt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
7.3 Die Abnahme kann ausdrücklich erklärt werden. Gesetzliche Regelungen über eine konkludente Abnahme bleiben unberührt.
7.4 Bei der Abnahme erkennbare Mängel sollen nach Möglichkeit im Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
7.5 Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.6 Bei Vorliegen eines Mangels stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängelrechte zu. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleiben außerdem zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
8a. Ertrags-, Verbrauchs- und Wirtschaftlichkeitsangaben
8a.1 Angaben, Berechnungen oder Prognosen zu Energieerträgen, Eigenverbrauch, Autarkiegrad, Netzeinspeisung, Lade- und Entladeverhalten von Speichern, Stromkostenersparnissen, Amortisationszeiten oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen stellen keine Garantie einer bestimmten Beschaffenheit oder eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses dar, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich im jeweiligen Vertrag vereinbart wurde.
8a.2 Tatsächliche Energieerträge und wirtschaftliche Ergebnisse können insbesondere durch Witterung und Sonneneinstrahlung, Verschattung, Verschmutzung, Alterung und technische Toleranzen von Komponenten, individuelles Verbrauchsverhalten, Stromtarife, Netzbedingungen, Vorgaben oder Eingriffe des Netzbetreibers, Abregelungen, Fremdgeräte, Internet- und Netzwerkverbindungen sowie durch Hersteller-, Cloud-, Software- und Drittanbieterdienste beeinflusst werden.
8a.3 Allein daraus, dass eine Photovoltaikanlage zeitweise oder dauerhaft weniger elektrische Energie erzeugt als prognostiziert oder ein Batteriespeicher nicht den prognostizierten Eigenverbrauchs-, Autarkie- oder Kostenvorteil erreicht, folgt kein Mangel und kein Schadensersatzanspruch, sofern die Anlage im Übrigen die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
8a.4 Soweit nach den vorstehenden Haftungsbestimmungen keine Haftung des Auftragnehmers besteht, besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz von Nutzungsausfall, Produktions- oder Betriebsausfall, entgangener Einspeisevergütung, lediglich kalkulatorisch entgangenen Stromkosteneinsparungen, entgangenem Eigenverbrauchsvorteil, entgangenem Gewinn oder vergleichbaren mittelbaren wirtschaftlichen Nachteilen.
8a.5 Die gesetzlichen Mängelrechte und Ansprüche bei einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleiben im Umfang der Haftungsregelungen dieser AGB unberührt.
9. Widerrufsrecht / Rücktritt (sofern überhaupt anwendbar)
9.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
9.2 Der Auftragnehmer stellt dem Verbraucher, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, vor Vertragsschluss beziehungsweise innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung sowie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
9.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt, kann der Auftragnehmer mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.
Widerruft der Verbraucher den Vertrag anschließend, kann er nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen verpflichtet sein.
9.4 Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen gegen Zahlung eines Preises erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehört insbesondere, dass der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erlischt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sind zusätzlich die hierfür geltenden gesetzlichen Formanforderungen einzuhalten.
9.5 Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für Verträge, bei denen der Verbraucher den Auftragnehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufsrechts erfüllt sind.
Widerrufsbelehrung für entgeltliche Handwerks- und Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
FischerNetz
Vahrer Straße 145
28309 Bremen
E-Mail: felix@fischernetze.com
mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Sie können hierfür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben und die nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzuzahlen sind, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und Ihnen dadurch keine Kosten entstehen.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen angemessenen Betrag für die bis zu dem Zeitpunkt Ihres Widerrufs bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
Ausdrückliches Verlangen zum Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist
Diese Erklärung ist nur erforderlich, wenn die Arbeiten vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen sollen:
„Ich verlange ausdrücklich, dass FischerNetz bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistungen beginnt.
Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen schulden kann.
Mir ist außerdem bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung durch FischerNetz unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt.“
Ort/Datum: ______________________________
Name des Auftraggebers: ______________________________
Unterschrift bzw. elektronische Bestätigung: ______________________________