Allgemeine Geschäftsbedingungen (Handwerksleistungen)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen der Firma FischerNetz (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur akzeptiert, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (schriftlich oder elektronisch).

2.3 Leistungsumfang, Preise, Termine und Ausführung sind im Angebot bzw. Auftragsbestätigung festgelegt.

3. Leistungen und Ausführung

3.1 Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung angegebenen Handwerksleistungen.

3.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Änderungsvereinbarung. Kann sich dadurch der Preis oder der Zeitrahmen ändern, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren.

3.3 Der Auftragnehmer führt seine Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften aus.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern gesetzlich anwendbar.

4.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.

4.3 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen.

4.4 Bei nicht fristgerechter Zahlung oder berechtigter Beanstandung der Zahlungsfähigkeit kann der Auftragnehmer weitere Leistungen oder Lieferungen verweigern.

5. Liefer-/Ausführungszeiten

5.1 Vereinbarte Termine sind, soweit nicht anders vereinbart, ca.-Termine.

5.2 Der Auftragnehmer bemüht sich um Einhaltung, übernimmt aber keine Haftung für Verzögerungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (Wetter, behördliche Verzögerungen usw.).

5.3 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber ggf. nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist Schadensersatz verlangen – jedoch nur in dem Umfang, wie gesetzlich zulässig.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Einsatzstätte zugänglich ist und alle zur Ausführung notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind.

6.2 Verspätungen, Planänderungen oder Zugangsbehinderungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können zusätzliche Kosten und Verzögerungen verursachen, die der Auftraggeber übernimmt.

 

7. Abnahme und Mängelhaftung

7.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten wird eine Abnahme durchgeführt. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

7.2 Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 634a BGB bei Bau­leistungen / Werkleistungen).

7.3 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Mängel. Er ist berechtigt zur Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber ggf. Minderung verlangen oder Ersatzleistung/Schadensersatz, soweit gesetzlich zulässig.

8. Haftung

8.1 Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in der Höhe auf den nach typischen Verläufen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Widerrufsrecht / Rücktritt (sofern überhaupt anwendbar)

9.1 Sofern es sich um Verbraucherleistungen handelt (Verbraucher = natürliche Person, die nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt), gilt folgendes Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Leistung oder bei Verträgen zur Lieferung von Waren vor Ablieferung der Sache und auch nicht vor vollständiger Erfüllung unserer Informationspflichten (z. B. AGB, Angaben nach § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB, unsere Identität als Unternehmer, usw.).

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns ggf. Wertersatz leisten.

Für Handwerksleistungen beginnen Ausführungen oft sofort nach Vertragsschluss; in solchen Fällen erlischt das Widerrufsrecht, sobald wir mit der Ausführung begonnen haben (nach § 356 Abs. 3 BGB).

9.2 Der Rücktritt wegen nicht erklärter Widerrufssituation wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und sofern der Vertrag ausdrücklich als sofort auszuführend vereinbart wurde.